Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NBS Event Solutions Fels & Griwodz GbR für Miet- und Dienstleistungsverträge mit Unternehmern

1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der NBS Event Solutions Fels & Griwodz GbR (nachfolgend "Auftragnehmer") und Unternehmen im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend "Auftraggeber") über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen.

1.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden von der NBS Event Solutions Fels & Griwodz GbR nicht anerkannt, es sei denn, sie werden ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Durch die Erteilung von Aufträgen erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an, auch wenn seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen diesen Bedingungen entgegenstehen sollten.

1.4 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Verträge der Parteien, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
2. Vertragsgegenstand 2.1 Mietvertrag: Der Auftragnehmer vermietet dem Auftraggeber Veranstaltungstechnik gemäß den im Vertrag vereinbarten Bedingungen und Spezifikationen.

2.2 Dienstleistungen: Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen, die je nach Vereinbarung u.a. Anlieferung, Abholung, Aufbau, technische Durchführung und Abbau von Veranstaltungstechnik am Veranstaltungsort umfassen können.
3. Vertragsabschluss 3.1 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

3.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot des Auftragnehmers durch schriftliche Bestätigung oder Vertragsunterzeichnung annimmt.
4. Vertragsdauer und Kündigung 4.1 Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

4.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen 5.1 Die Preise für die Vermietung von Veranstaltungstechnik und die Erbringung von Dienstleistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.2 Rechnungen des Auftragnehmers sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Vertrag keine abweichenden Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.

5.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.
6. Lieferung, Abholung und Ausführung 6.1 Lieferungen und Abholungen von Veranstaltungstechnik erfolgen zu den im Vertrag vereinbarten Terminen und Bedingungen.

6.2 Die Durchführung der Leistungen erfolgt fachgerecht und sorgfältig gemäß den Vereinbarungen im Vertrag und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
7. Reisekosten und Aufwandsentschädigung 7.1 Der Auftraggeber trägt die Reisekosten des Auftragnehmers, soweit diese im Vertrag vereinbart sind.

7.2 Für Leistungen, die außerhalb des üblichen Tätigkeitsbereichs des Auftragnehmers liegen oder mit einem Zeitaufwand von mehr als 5 Arbeitsstunden pro Tag verbunden sind, kann eine Vergütungspauschale vereinbart werden.
8. Pflichten des Auftraggebers 8.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Veranstaltungstechnik pfleglich zu behandeln und vor Beschädigung, Verlust oder Diebstahl zu schützen.

8.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Informationen und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

8.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen am Veranstaltungsort eingeholt werden.
9. Haftung und Obliegenheiten des Auftraggebers 9.1 Der Auftraggeber haftet für alle von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden in Bezug auf sämtliche, auch vorvertragliche, Pflichtverletzungen des vereinbarten Vertrags.

9.2 Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden an den Mietobjekten, die während der Mietdauer entstehen, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein vorsätzliches oder fahrlässiges Verschulden trifft.

9.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden an der Veranstaltungstechnik dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
10. Versicherung 10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Mietobjekte während der Mietdauer zum Neupreis zu versichern und den Auftragnehmer auf Verlangen über den Bestand der Versicherung zu informieren. 11. Schadensersatz und Vertragsstrafe bei verspäteter Rückgabe 11.1 Bei verspäteter Rückgabe der Veranstaltungstechnik durch den Auftraggeber wird eine Entschädigung fällig, die sich nach den im Vertrag vereinbarten Konditionen richtet.

11.2 Darüber hinaus kann der Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe eines Prozentsatzes des vereinbarten Mietzinses pro angefangenen Tag der Verspätung verlangen, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde.
12. Haftung des Auftragnehmers 12.1 Für Sach- und Vermögensschäden, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch bis zur Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers.

12.2 Für sonstige Sach- und Vermögensschäden, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

12.3 Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
13. Datenschutz 13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und zur Geheimhaltung aller im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen. 14. Geschäftsgeheimnis und Verschwiegenheit 14.1 Alle Angebote unterliegen der Vertraulichkeit gemäß Geschäftsgeheimnis. Ein Geschäftsgeheimnis umfasst jede nicht allgemein bekannte Information, die im Zusammenhang mit unserem Unternehmen steht und von wirtschaftlichem Wert ist.

14.2 All diese Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
15. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel 15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

15.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München.